Muss Ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlaubt werden, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Handelt es sich um eine Beurlaubung von ein oder zwei Tagen, reicht ein schriftlicher Antrag bei der Klassenlehrkraft. Längere Beurlaubungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertage dürfen Schüler:innen nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertage dürfen Schüler:innen nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.